Cover in groß "Frauen im Aufbruch"
Lisa Glahn

Frauen im Aufbruch

20 Jahre Geschichte Autonomer Frauenhäuser


ISBN: 3-928300-48-2
Ausstattung: br., 179 Seiten
Preis: 13.00 Euro

Zu Wort kommen Frauen, die den ersten Schritt aus einer gewalttätigen Beziehung gewagt haben und nun versuchen, eigene Lebensperspektiven aufzubauen.

"Vor über 20 Jahren wurde das erste Frauenhaus Deutschlands in Berlin eröffnet. Die Autorin geht der Frage nach, wie wichtig autonome Frauenhäuser heute noch sind. Betroffene Frauen, die in einem deutschen und einem italienischen Frauenhaus leten und lebten. Berichten von ihren Erfartungen. Da Frauen aus zwei Ländern zu Wort kommen, werden auch die unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Strukturen beider Länder deutlich."
Rhiannon Frauenbuchladen Köln

aus dem Inhalt

Teil I: Frauenhäuser in Deutschland
20 Jahre autonome Frauenhäuser – ein Rückblick
Die Entstehung der Frauenhäuser in der Bundesrepublik
Prinzipien autonomer Frauenhäuser
Frauenhäuser arbeiten am Nerv sozialer Benachteiligung
Die leidliche Finanzierungsdiskussion
Reflexionen
Alltag im Frauenhaus – Interviews
Die Mitarbeiterinnen
Autonome Frauenhäuser im Gegensatz zu Frauenhäusern in kirchlischer Trägerschaft – den sogenannten Gegenhäusern – Die Institutionalisierung der Frauenhäuser – Die Arbeit im Haus – Die Beziehung zwischen Mitarbeiterinnen und Hausbewohnerinnen
Die Bewohnerinnen
Warum ins Frauenhaus ? – Der erste Tag im Frauenhaus
Das Sozialamt
Der Alltag im Frauenhaus
Bedrohung
Veränderungen der Frauen im Frauenhaus
Kinderarbeit
Kreativtherapie
Zukunftsperspektiven
Begegnung mit Sabine und Martina nach fünf Monaten
TEIL II: Frauenhäuser in Italien
Die italienische Frauenhausbewegung
Entstehung des Frauenhauses in Bologna
Die Frauenpolitik des Zentrums
Die Beratung
Alltag im Frauenhaus – Interviews
Die Mitarbeiterinnen
Die öffentliche Meinung – Das Zentrum – Der erste Kontakt mit dem Zentrum – Die konkrete Arbeit im Zentrum und im Frauenhaus – Finanzielle Situation – Sozialhilfe? – Die Bedingungen und Regeln im Haus
Die Bewohnerinnen
Warum ins Frauenhaus?
Im Frauenhaus
Nach dem Frauenhaus
Selbsthilfegruppen Nontiscordaditè (Vergiß dich nicht) – Die Filmgruppe – Die Angst bleibt
Zwei Jahre später – Abschlußgedanken


Leseprobe

Die Entstehung der Frauenhäuser in der Bundesrepublik

Als vor nun mehr als 20 Jahren die ersten autonomen Frauenhäuser ihre Pforten öffneten war ein riesige Hürde genommen und ein weiter Weg beschritten.
Die Initiative zur Gründung autonomer Frauenhäuser wurde von ‘der’ autonomen Frauenbewegung gesetzt. Diese hat ihre Anfänge Ende der 60er Jahre, sie grenzte sich klar von der bürgerlichen Frauenbewegung ab, welche ihren Höhepunkt Mitte der 20er Jahre erreicht hatte.
Die Studenten- und Arbeiterbewegung Ende der 60er Jahre beschäftigte sich mit Befreiungsbewegungen aber auch mit staatlicher Gewalt und der Kontinuität von Faschismus, neue Begriffe wie den der ‘internationalen Solidarität’ und neue politische Ideen setzten sich durch. Parallel zur Kampagne gegen den Vietnamkrieg und die Notstandsgesetzgebung entstand auch bei den Frauen ein Bewußtsein für ihre spezifische gesellschaftliche Unterdrückung, was aber ihre ‚Genossen‘ wenig bewegte. Die Frauen waren zwar bei Aktionen und Demonstrationen massiv vertreten, in gemischten Diskussionszusammenhängen wurden ihre Belange aber bestenfalls zum berühmten Nebenwiderspruch degradiert, der bedeutet, daß ihre Benachteiligung nach einer Revolution von alleine beseitigt werden würde, da alleine die kapitalistischen Produktionsverhältnisse eine solche Benachteiligung benötigten. Da auch die meisten Frauen sich mit internationalen Befreiungsbewegungen beschäftigt hatten, erkannten sie im Verhalten ihrer Genossen, die schon fast traditionelle Ignoranz von ‘Revolutionären’ bezüglich der Situation von Frauen. Auch innerhalb der Studentenbewegung wurden Frauen nicht nur ignoriert, sondern auch eindeutig von patriarchalen Strukturen angegriffen. So bildete sich innerhalb des SDS schon im Januar 1968 die erste Frauengruppe: der »Aktionsrat zur Befreiung der Frauen«. Im Februar des gleichen Jahres wurde auf der 23. Delegiertenkonferenz des SDS in Frankfurt ein Redner der nicht bereit war, sich mit der Unterdrückung der Frauen auseinanderzusetzen, von weiblichen Delegierten mit Tomaten beworfen: »Kampagnen des SDS können Frauen zwar rational vermittelt werden, es fehlen ihnen aber die Voraussetzungen, die subjektiven Bedürfnisse der Frauen anzusprechen, deren Unterdrückung in der vom politischen Kampf aufgenommenen Privatsphäre unmittelbar und am stärksten erlebt wird. Doppelt frustriert sind die Frauen im SDS, wenn sie versuchen, dort politisch aktiv zu werden, das heißt, wenn sie über die Beteiligung an Demonstrationen hinaus wollen, wenn sie Referate, Reden halten, Diskussionsbeiträge liefern. Das Erfolgserlebnis ist ihnen versagt, weil auf ihre Beiträge niemals bezug genommen wird.« (‘Aktionsrat zur Befreiung der Frauen’ Resolution auf der 23. Delegiertenkonferenz des SDS, September 1968)
Den hauptsächlich studentischen Rahmen verließen die Frauen 1971, als sich während der Aktionen gegen den § 218 – der Forderung seiner ersatzlosen Streichung – bundesweit Frauen aus allen Gesellschaftsgruppen zusammenfanden.
In der Folge dieses breiten Bündnisses setzten sich aber eher reformistische Kräfte durch, was zur Folge hatte, daß es nicht mehr um die ersatzlose Streichung des § 218 ging, sondern lediglich um die Durchsetzung der sogenannten Fristenlösung. Diese wurde von der SPD/FDP – Regierung am 26. April 1974 mit Regierungsmehrheit als Gesetz verabschiedet.
Im Zusammenhang mit den Aktionen gegen den § 218 entstanden weitere Frauengruppen. Zu der bereits politisierten Linken, gesellten sich Frauen aus allen sozialen Schichten. Dadurch wurde auch das Themenspektrum kreativ und notwenig erweitert: Sexualität, Selbstbestimmung, Gewalt, Feminismus und Klassenkampf, internationale Frauenunterdrückung, Bevölkerungspolitik…
Nach der Durchsetzung der ‘Fristenlösung’ spaltete sich die noch junge Frauenbewegung in der Sozialdemokratie nahestehende Realpolitikerinnen und Autonome. Aber auch innerhalb der Autonomen, läßt sich der noch übrig gebliebene gemeinsame Nenner fast nur an dem Begriffes ‘autonom’ festmachen. Den Frauen ging es darum, in ihren Gruppen inhaltlich und organisatorisch unabhängig von Männern zu arbeiten. Die allen gemeinsame Unterdrückung durch patriarchalische Strukturen, die durch den Mann repräsentiert bzw. personifiziert werden, ist der gemeinsame Ausgangspunkt. Autonom arbeiten reduziert sich so definiert darauf, jeden Vertretungsanspruch sowohl von Männern als auch Frauen abzulehnen. Probleme und Schwierigkeiten von Frauen sollten nicht länger Privatsache einzelner Frauen sein, sondern gehen alle Frauen an.
Die Rote Zora – die Frauenorganisation der Revolutionären Zellen – griff als Antwort auf die Fristenlösung am 4.3.1975 das Bundesverfassungsgericht mit einem Sprengstoffanschlag an. Dies war Ausdruck einer neuen Qualität der militanten Frauenorganisierung in der BRD. Es folgten weitere Anschläge. -Ebenso aber ein Ausdruck dafür, welche Spannbreite, die immer noch unter dem Begriff ‘die autonome Frauenbewegung’ subsumierte Bewegung, inzwischen einnahm. In den folgenden Jahren erkämpften sich Frauen eigene, autonome Strukturen: Frauenbuchläden, Verlage, Druckereien und Zentren erweiterten das Informationsnetz.
Mit der § 218 Kampagne wurden auch verstärkt das Problem ‘Gewalt’ diskutiert und politische Gegenentwürfe konkreter geplant. Auf einigen internationalen und nationalen Frauenkongressen wurde der Gewaltbegriff wie folgt definiert:
Gewalt gegen Frauen umfaßt physische, psyische, soziale und ökonomische Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist jeglicher Angriff auf die Integrität des Körpers der Frau und die Behinderung der Freiheit ihrer Entscheidungen, sowie die Ausbeutung und Verachtung der Frau.

Die Initiativen zur Einrichtung von Frauenhäusern für mißhandelte Frauen und ihre Kinder, waren auf der einen Seite die praktische Konsequenz aus der öffentlichen Diskussion »Gewalt gegen Frauen« und auf der anderen Seite ein Versuch, Frauen in unterschiedlichsten Strukturen der Frauenbewegung zu integrieren, die bisher außerhalb standen. Zudem könnten in den Frauenhäusern die in den verschiedenen Frauengruppen gesammelten Erfahrungen und entwickelten Ansprüche in einer längerfristigen, hoffentlich öffentlich wirksamen Arbeit umgesetzt werden.
Bevor aber die ersten Häuser öffneten, gab es zahlreiche Initiativen, die Beratungsgespräche durchführten, Frauen mit in ihre WG’s nahmen, mit Stadt und Land um Finanzierungsmodelle diskutierten… Ganz anders als bei dem weltweit ersten Frauenhaus in England, welches bereits 1971 in Chiswik/ London entstand. Dieses Haus wurde durchaus nicht lange voraus geplant, sondern existierte ursprünglich als Treffpunkt für Hausfrauen und Mütter. Erin Pizzey reagierte ganz unbürokratisch auf die Not einer Frau, die vor ihrem Partner fliehen mußte. Sie bot der Frau einen Unterschlupf in besagtem Haus. Dieser ersten Frau folgten viele andere und so wurde das erste Frauenhaus gegründet.
Von diesem Haus ging eine Signalwirkung aus, die den Nerv der Zeit traf. In weiteren Ländern Westeuropas, den USA und Australiens gründeten Frauen Initiativen und setzten die Eröffnung weiterer unzähliger Frauenhäuser durch.

Land Stadt Eröffnungsjahr
England London 1971
Schottland Edinburgh 1974
Niederlande Amsterdam 1974
USA St. Paus/ Minnesota 1974
Australien Sidney 1974
Deutschland Berlin & Köln 1976
Österreich Wien 1978
Schweiz Zürich 1979
(aus: Christa Hanetseder, Frauenhaus: Sprungbrett zur Freiheit, 1992, 46)

Schließlich entstand im November 1976 als ein Ergebnis der Kampagne gegen Gewalt an Frauen das erste autonome Frauenhaus in Westberlin. Es erhielt als Modellprojekt eine vollständige Finanzierung durch Senat (20%) und Bund (80%). Das Berliner Haus sollte ein Pilotprojekt werden, darum lohnt es sich die Auseinandersetzungen um dieses Haus genauer zu betrachten.
Die Kerngruppe des Projektes Frauenhaus arbeitete bereits seit dem Winter 1974. Ursprünglich sollte eine Beratungsstelle für Frauen eröffnet werden. Es zeigte sich allerdings schnell, daß körperlich mißhandelte Frauen eine alternative Wohnmöglichkeit brauchten, um vor der Brutalität ihrer Männer dauerhaft fliehen zu können.
Der 1976 in Brüssel stattfindende internationale Kongreß über Gewalt gegen Frauen eröffnete neue Perspektiven und vermittelte die Existenz zweier Frauenhäuser in London und Amsterdam. An diesem ersten »International Tribunal on Crimes Against Women« nahmen ca 2.000 Frauen aus 33 Staaten teil und verfaßten folgende Resolution, die nachfolgend an alle Regierungen verschickt wurde:
The women of Japan, Netherlands, France, Wales, England, Scotland, Ireland, Australia, USA and Germany have begun the fight for the rights of battered women and their children. We call for urgent action by all countries to combat the crime of woman-battering. We demand that gouvernments recognize the existence and extent of this problem, and accept the need for refuges, financiel aid, and effective legal protection tor these women.« (Russel, 1976, XI; zit. in Hanetseder, 1992, 47)
Inzwischen gab es also nationale und internationale Zusammenschlüsse von Frauen der Frauenhausbewegung, deren gemeinsame Ziele waren:

– Durchsetzung und Unterhaltung von Frauenhäusern für physisch und/ oder psyisch mißhandelte Frauen und ihre Kinder
– Unterstützung, Ermutigung und Hilfe bei der Lösungssuche für mißhandelte Frauen, die im Frauenhaus leben
– Informationen, Hilfen und Anweisungen an nicht im Frauenhaus lebende, jedoch ebenfalls unter Mißhandlung leidende Frauen
– aktiver Einbezug der Kinder als Mitbetroffene in der Beratungsarbeit, ausgerichtet nach ihren emotionalen und erzieherischen Bedürfnissen
– Aufklärung der Öffentlichkeit, Medien, Sozialdienste, Polizei, juristische Instanzen durch Sachinformationen und Anregung eines Bewußtseinsprozesses zum Problemfeld von Gewalt an Frauen, »mindful of the fact that this is a result of the general position of women in our society«. (Vgl. Sutton, 1977; zit. in Hanetseder, 1992, 47.)

Motiviert und inzwischen auf 10 Frauen angewachsen, besichtigte die Berliner Gruppe das Haus in Amsterdam. Ein Konzept für das 1. Berliner Frauenhaus entstand – es fehlten nur noch das entsprechende Gebäude und die finanziellen Mittel.
Eine Broschüre und ein Plakat nebst vielen Helferinnen sorgten für breite Öffentlichkeitsarbeit. Die Medien interessierten sich und es erschienen eine Reihe von Artikeln, Rundfunk- und Fernsehsendungen. Auch gab es viel Solidarität aus anderen Städten, wo andere Frauen Häuser aufbauen wollten, Unterstützung brauchten oder geben wollten und immer mehr Frauen, die Hilfe benötigten und glaubten, dieses Berliner Frauenhaus existiere schon. Oft erlosch mit der Absage aus Berlin ihr letzter Hoffnungsschimmer, und sie konnten nur an Ärztinnen, Juristinnen oder Familienberatungsstellen verwiesen werden.
Der Konflikt wuchs an: Sollte Frau sich um Unterstützung bittend an staatliche Stellen wenden, würde dann noch eine autonome Arbeit am Interesse der Frauen orientiert möglich sein, oder hätte dies eine Institutionalisierung zur Folge?
Die Frauen entschieden sich für einen Kompromiß – wie viele andere Häuser später auch – sie versuchten staatliche Unterstützung zu erhalten und sammelten parallel weiter Spenden, was natürlich eine breite Öffentlichkeitsarbeit erforderte.
Schließlich führte der öffentliche Druck, ein ausführlicher Bricht des WDR- Fernsehens über Gewalt gegen Frauen und eine Anfrage des Berliner Senats an Sozialämter und Wohlfahrtsträger zu einem positivem Bescheid. (Vgl. Sarah Haffner, Gewalt in der Ehe, 1976, 141f.) Die Unterstützung des Projektes wurde zunächst für drei Jahre bewilligt, doch die konzeptionelle und inhaltliche Durchführung blieb ausschließlich in den Händen der Frauen.
Im gleichen Jahr wie das Westberliner Haus entstand in Köln das erste Frauenhaus in der BRD.
Die Motivation, ein Frauenhaus zu eröffnen, war neben dem politischen Ansatz auch von dem persönlichen Betroffenheitsgefühl geprägt; zudem waren viele der Frauen, die Frauenhäuser initiiert haben, gerade examinierte Sozialpädagoginnen, die sich mit dem Frauenhaus ihr eigenes Berufsfeld eroberten – was, wie oft erst später festgestellt wurde, nicht unproblematisch war. Die Initiative des Frauenhauses in Köln bestand aus einer Gruppe interessierter Studentinnen (Fachbereich Sozialpädgogik) die sich im Wintersemester 1975/76 zum ersten Mal trafen. Ihre inhaltliche Konzeption, entsprach den Vorstellungen anderer Initiativen, darüber hinaus formulierten sie: »Wir halten eine finanzielle Förderung des Frauenhauses aus öffentlichen Mitteln für eine berechtigte Forderung. Diese Mittel können wir jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Unabhängigkeit der Arbeit auf der Grundlage unserer Konzeption gewährleistet ist. Eine solche Förderung hätte den Vorteil, daß die materielle Basis des Projektes kontinuierlich gesichert wäre – außerdem könnte die Arbeit auf der Grundlage fester Anstellug erfolgen. Somit wäre auch die materielle Sicherheit der Mitarbeiterinnen gegeben…« (Initiative Köln, in: Gewalt in der Ehe, Hg: Haffner, 1977, 150ff) Oft hatten die Gründerinnen der autonomen Vereine »Frauen helfen Frauen« bereits endlose Beratungsgespräche geführt, Frauen, die in ihrer Not nicht wußten wohin, in die eigenen WG’s mit nach Hause genommen. So auch in Münster, um ein weiteres Beispiel zu nennen. Kurz nachdem das Berliner Frauenhaus eröffnet wurde – von der Bundesregierung als Modellversuch gefördert, gründete auch eine Gruppe von Frauen in Münster den Verein »Frauen helfen Frauen«. Bereits seit Monaten hatten sich die späteren Vereinsgründerinnen regelmäßig in den Räumen eines Frauenzentrums getroffen, um sich mit dem Thema »Gewalt gegen Frauen« auch theoretisch zu beschäftigen.
Neben der wichtigen Öffentlichkeitsarbeit richtete diese Gruppe Anfang 1977 einen telefonischen Beratungsdienst ein. Hilfesuchende Frauen wurden vorerst privat untergebracht, um sie zunächst aus der Gewaltsituation zu befreien und ihnen auch schon kurzfristig bei wichtigen Ämtergängen zur Seite zu stehen. Was natürlich einen großen Zeitaufwand bedeutete und das zusätzliche Problem aufwarf, daß die Frauen, dadurch, daß sie in verschiedenen Wohnungen untergebracht waren, sich nicht untereinander austauschen konnten und so das erhoffte Selbsthilfekonzept nicht umgesetzt werden konnte.
Die Notwendigkeit ein eigenen Hauses zu öffnen wuchs also, ein entsprechender Antrag wurde an das Liegenschaftsamt der Stadt Münster gestellt und ein geeignetes Projekt gefunden. Ein leerstehendes, renovierungsbedürftiges Haus, welches an einen sozialen Träger vermietet werden sollte. Die damals von der CDU regierte Stadt zog die Bearbeitung des Antrages über ein halbes Jahr hinaus, um ihn schließlich mit fadenscheiniger Begründung abzulehnen… Nach diesen Erfahrungen entschloß sich der Verein, auf dem freien Wohnungsmarkt nach einem geeigneten Haus zu suchen. Der Beratungsdienst lief weiter und gleichzeitig arbeitete der Verein in der AG Autonome Frauenhäuser NRW (spätere Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser) mit. Diese AG bildete den landesweiten Zusammenschluß aller autonomen Frauenhäuser und -gruppen, um Informationen auszutauschen und gemeinsame Forderungen durchzusetzen.
Anfang 1980 beantragte die SPD-Ratsfraktion – auf weiter steigenden öffentlichen Druck reagierend – die Einrichtung eines Frauenhauses. Die Verwaltung sollte sich bis Mitte Juni mit Interessenten für die Trägerschaft zusammensetzten.
Im Mai 1980 wurde dem Verein ein Haus in einer kleinen Nachbarstadt (Telgte) angeboten, die Besitzerin war mit der entsprechenden Nutzung einverstanden.
Da von der Stadt Münster bei der Suche um ein geeignetes Objekt keine Hilfe zu erwarten war, entschloß sich der Verein im Juni zur Unterzeichnung des Mietvertrages.
Durch den Sitz des Hauses in der Nachbarstadt Telgte, fühlte sich die Stadt Münster nicht mehr zuständig. Der zuständige Kreis Warendorf lehnte die Bereitstellung finanzieller Mittel für die dringend erforderliche Anschaffung einer angemessenen Einrichtung des Hauses vorerst ab. Die Fristen für das Jahr 1980 seien abgelaufen. Auch ein Antrag an den Nachtragshaushalt der Stadt Münster, wo der Verein immer noch seinen Ausgangs- und Schwerpunkt hatte, wurde ebenfalls abgelehnt.
Inzwischen wurde durch die Aktivitäten der autonomen Frauen erreicht, daß in der Öffentlichkeit eine hohe Sensibilisierung vorhanden war. Dies machten sich auch kirchliche Träger zu nutze.
Mitte Oktober 1980 wurde durch die Presse bekannt, daß die Stadt Münster die Einrichtung eines Frauenschutzhauses des Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) mit einer großzügigen Zuwendung von 50.000 DM unterstützte.
Dem SKF-Haus wurde vom Stadtrat – gegen die Stimmen von SPD und GAL – grünes Licht gegeben; dem Verein Frauen helfen Frauen wurden lediglich 3.351,57 DM für Kinderspielzeug bewilligt. In der vorangegangenen Ausschußsitzung war zum Ausdruck gebracht worden, daß der ideologische Hintergrund des Vereines nicht in das familienpolitische Konzept der CDU paßte.
Durch die Einrichtung des Frauenschutzhauses des SKF in Münster auf der einen Seite und dem flächendeckenden Finanzierungsprogramm des Landes NRW (welches die Stellen der Frauenhäuser in NRW zu 90% finanziert) auf der anderen Seite, konnte in Münster lange kein autonomes Haus eingerichtet werden. Das Flächendeckungsprogramm sah für jede Stadt zunächst ein Haus vor, egal in welcher Trägerschaft dieses sich befand, später kam in den sogenannten Ballungsgebieten ein zweites Haus dazu. Seit 1991 betreibt der Verein Frauen helfen Frauen e.V. Münster/ Telgte ein zweites Haus in Münster. Welches nach dem rot-grünen Regierungswechsel einen Haushaltstitel der Stadt Münster erhielt. Über diesen Haushaltstitel werden sowohl Stellen, als auch Betriebskosten finanziert. Das Haus Telgte finanziert seine Stellen über das Land NRW, der Betriebsbedarf wird, wenn dieser auch viel zu gering angesetzt ist, als freiwilliger Zuschuß vom Kreis Warendorf finanziert. (Vgl. auch unveröffentlichte Abschlußarbeit, Marie-Luise Varlemann, Frauen im Frauenhaus, einzusehen in der Schwarze Witwe autonome Frauenforschungsstelle e.V. Münster.)
Fast alle Frauenhäuser, die in den nachfolgenden Jahren entstanden, sind Produkte der engagierten Frauenbewegung, die neben der inhaltlichen Projektarbeit auch permanent um die Finanzierung der Häuser durch staatliche Institutionen kämpfen mußte.
Nachdem nun auch Finanzierungskonzepte von den autonomen Frauenhäusern erkämpft und vor allem hart diskutiert wurden, stellten immer mehr Gegenhäuser in kirchlicher Trägerschaft oder in den Händen der Arbeiterwohlfahrt Anträge auf Finanzierung ihrer Häuser.
Diese Gegenhäuser oder Frauenschutzhäuser sind aus politischer und feministischer Sicht mindestens aus zwei Gründen kontraproduktiv:
1. Sie gehen nicht von einem gesellschaftlichen Problem aus, sondern die Gewalterfahrungen der Frauen werden als Einzelprobleme behandelt und die Frauen mit ihren Erfahrungen isoliert, was oft zu Schuldgefühlen und Versagungsängsten führt. Es geht nur darum die Gewalt unsichtbar zu machen und die Frauen für neue Diskriminierungen zu rehabilitieren.
2. Die Institutionen sind hierarchisch organisiert, was dazu führt, daß wesentliche Erfahrungen reproduziert und die Frauen abermals entmündigt werden. Die Frauen können ihr Leben erneut nicht selbst organisieren.

Aus der Rubrik: Emanzipation - Frauen