Bei unrast:

Drahtseilakt mit Brechstange

Rolf Surmann

Die Stellungnahmen aus dem Ausland hatten nichts bewirkt. Weder die Briefe von Yad Vashem und der Gedenkstätte Theresienstadt, noch die der Opfergruppen aus Norwegen, Paris oder New York. Auch das Statement der Diaspora-Abteilung im israelischen Außenministerium, eine Verabschiedung des eingebrachten Antrags würde „einer radikalen Veränderung der Beziehungen zwischen dem deutschen und dem israelischen Volk gleichkommen“, hatte keinen Eindruck gemacht. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag beharrte auf der Beratung ihres nationalen Gedenkstättenplans, den sie im Januar zunächst zurückgezogen hatte, weil die von ihr als vorbildlich angeführte Gedenkstättenpolitik in Sachsen zum Austritt aller Vertretungen von NS-Opfergruppen aus den dortigen Gremien geführt hatte. Damit war auch Salomon Korns Versuch erfolglos geblieben, durch eine persönliche Intervention bei Angela Merkel eine weitere Eskalation der Auseinandersetzung zu verhindern.
Zwei Retuschen hatte die Fraktion allerdings vorgenommen. Der positive Bezug auf Sachsen war, weil offensichtlich zu konfliktträchtig, gestrichen worden. Einen Satz hatte man eingefügt. „Das nationalsozialistische Regime hat mit dem millionenfachen Mord an den europäischen Juden ein singuläres Verbrechen begangen, das immer ein spezielles Gedenken erfordern wird,“ heißt es nun. Daß mit diesem Einschub lediglich ein – in Möllemann-Deutsch – zeitgeschichtliches „Tabu“ taktisch respektiert wird, um sich perspektivisch von ihm „befreien“ zu können, macht der unmittelbar nachfolgende Satz deutlich. „Beide deutsche Diktaturen waren von einer Gewaltherrschaft geprägt, die sich in der systematischen Verfolgung und Unterdrückung ganzer Bevölkerungsgruppen manifestiert hat.“ Deutlicher kann die Exkulpation des Nationalsozialismus kaum formuliert werden. Der kulturpolitische Sprecher der Union und Initiator des Antrags, Günter Nooke, hebt in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 17. Juni ausdrücklich hervor, daß es sich bei dieser Formulierung keineswegs um einen "Ausrutscher" handele, sondern betont ihre prinzipielle Bedeutung. „Dieser Punkt hebt die Diskussion auf das intellektuelle Niveau, das wir brauchen.“
Während CDU und CSU im Bundestag noch mit der Vorbereitung ihrer geschichtspolitischen Grundsatzdebatte beschäftigt waren, machte die Stiftung Sächsische Gedenkstätten neue Vorgaben. In Torgau wurde auf Schloß Hartenfels eine Ausstellung mit dem diffusen Namen „Spuren der Vergangenheit“ eröffnet. In drei Räumen wird dort an die Opfer der NS-Militärjustiz, an die Internierten des sowjetischen Speziallagers und an die Inhaftierten des DDR-Strafvollzugs erinnert. Nicht zu sehen sind dort unter anderen die Porträts von elf jungen Männern aus Luxemburg, die sich ihrer Zwangsverpflichtung durch die Wehrmacht widersetzt hatten und in Torgau erschossen worden waren. Trotz der eindringlichen Bitte Ludwig Baumanns, Sprecher der NS-Militärjustiz-Opfer, differenziert auf ihre unterschiedlichen Opfergruppen und Verfolgungsphasen einzugehen, beließ man es bei einer pauschalen Darstellung. Der Grund hierfür ist offenkundig: Ganz im Sinne Nookes war die Fläche für die Opfer der NS-Militärjustiz im Vergleich zur alten Ausstellung von zwei Räumen auf einen reduziert worden, um in den restlichen beiden Platz für die nach 1945 Verfolgten zu haben.
Der Leiter der sächsischen Stiftung, Norbert Haase, nennt solche Forderungen denn auch „Waagschalenarithmetik“ und hält grundsätzlich dagegen: „Man muss an das eine Unrecht erinnern können, ohne das andere zu verschweigen.“ Abgesehen davon, daß seine prinzipielle Abwertung des Wägens ein indirektes Eingeständnis von Ungleichgewicht ist, verdeckt er mit seinem Spruch aus dem politischen Poesiealbum die in Sachsen durchaus gängige Praxis des Verschweigens - allerdings der Nazi-Verbrechen. So wird nicht nur in Bautzen zwar ausgiebig an die Rolle dieses Gefängnisses in der DDR-Zeit erinnert, über seine Funktion in der NS-Zeit jedoch kein Wort verloren. Für eine „doppelte Vergangenheit“ interessiert sich dort niemand.
Auch der Blick auf Details ist aufschlußreich. So heißt es im Torgauer Ausstellungstext zu den sowjetischen Speziallagern: „Danach sollten sie dazu dienen, ‚feindliche Elemente in Gewahrsam zu halten‘: Personen, die als Sicherheitsrisiko angesehen wurden, wie etwa NSDAP-Funktionäre, Mitarbeiter von Gestapo und SD sowie generell alle Gegner der sowjetischen Besatzungsmacht. Dabei erfassten diese Lager aber nicht mutmaßliche ‚Nazi- und Kriegsverbrecher‘, denn diese waren, soweit sie die Uniformen der Wehrmacht, der SA und der SS getragen hatten, in die Kriegsgefangenenlager einzuweisen.“ Damit wird nichts weniger versucht, als die sowjetischen Lager aus ihrem historischen Kontext zu lösen, sie als Orte politischer Unterdrückung zu klassifizieren und schließlich NS-Täter zu „Opfern des Kommunismus“ zu stilisieren. Auch hier ist es wieder der Verband Ludwig Baumanns, der an banale historische Tatsachen erinnert. So weist er darauf hin, daß Gestapo und SD in den Nürnberger Prozessen als verbrecherische Organisationen eingestuft wurden. „Sie sind der Inbegriff der Naziverbrechen schlechthin.“ Konkret: Laut zeitgenössischen Angaben waren im Januar 1946 von den 7672 Inhaftierten 5406 aktive Mitglieder von NS-Organisationen und 498 Mitarbeiter der Gestapo und des SD. Für 1946 wird zudem auf 25 inhaftierte Richter und Staatsanwälte verwiesen sowie auf 102 „Leiter verschiedener Lager“. Das Fazit Baumanns lautet: „Und so verschweigt die Ausstellung auch, dass die im sowjetischen Speziallager 8 inhaftierten Kriegsrichter und Gestaposchergen (...) unsere Opfer in Nazideutschland und in allen von der Wehrmacht besetzten Ländern verurteilt, gepeinigt, gefoltert und ermordet haben.“ Aber das wird bekanntlich nicht nur in Torgau gerne ignoriert.
Deshalb überrascht es nicht, daß die öffentliche Wahrnehmung dieser Geschichtsklitterung in einem bemerkenswerten Gegensatz zur „Opfersicht“ steht. So wird in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ schon in der Überschrift von einer „ausgewogenen Ausstellung“ gesprochen. In der „Süddeutschen“ vom 14. Mai heißt es unter dem Stichwort „Unnötiger Streit“ sogar: „Die Sprache auf den Schautafeln ist präzise und gewissenhaft und lässt es nicht an Deutlichkeit fehlen.“ Solche Formulierungen sind Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses, der trotz aller Widersprüche im einzelnen und trotz mancher Streitereien über die Vorgehensweise auch die Debatte im Bundestag über den CDU/CSU-Antrag prägte. Der Rednerin der Grünen, Claudia Roth, wurde etwa bei ihrer rhetorischen Kritik am Begriff „doppelte Vergangenheit“ von Nooke entgegengehalten, sie kritisiere damit letztlich nicht ihn, sondern die für die Erinnerungspolitik grundlegende Enquete-Kommission des Bundestags. Roths Kritik kommt tatsächlich um Jahre zu spät und wird offensichtlich erst dann aus der Schublade geholt, wenn „politisches Profil“ gefragt ist. Die „Gremienarbeit“ sieht hingegen anders aus.
Das zeigte auch der Beitrag der SPD-Rednerin Angelika Krüger-Leißner. Sie sorgte sich nicht nur um die schwindende Glaubwürdigkeit deutscher Erinnerungskultur im Ausland, sondern bemängelte außerdem, der CDU/CSU-Antrag „nehme wichtige Verbände der Opfer, aber auch die Gedenkstätten nicht mit“. Dann machte sie Nooke den Vorschlag, den Stand der Gedenkstättenarbeit zu überprüfen. Anschließend wurde der Antrag vom Plenum in die „Gremien“ überwiesen. Die „wichtigen“ Verbände der Opfer dürfen gespannt sein, wohin die Reise geht.

aus: Rolf Surman.
Abgegoltene Schuld?